Feature
Der Fall Arnold - Eine Frage der Glaubhaftigkeit
Im Prozess steht Aussage gegen Aussage. Die Richter prüfen die Glaubwürdigkeit der Zeugen - aber nicht alles ist glaubhaft von denen, die glaubwürdig erscheinen, so auch im Fall Arnold. Eine Kollegin bezichtigt Studienrat Horst Arnold der Vergewaltigung. Er wird schuldig gesprochen - zu Unrecht.
Im Sommer 2002 verurteilte das Landgericht Darmstadt den Studienrat Horst Arnold zu fünf Jahren Haft ohne Bewährung.
Bis zuletzt hatte Arnold seine Unschuld beteuert. Dennoch befand das Gericht den Lehrer für Biologie und Sport für schuldig, seine attraktive und beliebte Kollegin während der Schulpause im Biologieraum vergewaltigt zu haben.
Zehn Jahre nach seiner Verurteilung wird er in einem Wiederaufnahmeverfahren wegen erwiesener Unschuld freigesprochen. Jetzt steht das angebliche Opfer vor Gericht - wegen Falschaussage und Freiheitsberaubung.
Das Gericht muss nun klären: Wessen Aussage ist glaubhaft? Wer ist glaubwürdig? Worauf gründen sich Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit? Horst Arnold kann den Prozess nicht mehr erleben. Er starb 2012 an Herzversagen.
"Der Fall Arnold" im Überblick
Der Fall Arnold
von Sibylle Tamin
Produktion: 2013
Sendezeit | So, 10.06.2018 | 11:04 - 12:00 Uhr |
Sendung | NDR Info "Das Feature" |