Die Änderungen bei den "Nebenkostenprivileg"
Die Änderungen bei den "Nebenkostenprivileg" © Bob Smith / freeimages.com

WirtschaftRatgeber

TV-Total: Störungsfreier Fernsehempfang mit und ohne Kabelanschluss

Ab Juli 2024 entfällt das "Nebenkostenprivileg" für Kabelanschlüsse - Mieter können dann selbst entscheiden, wie sie Fernsehprogramme empfangen möchten. Diskutiert wird auch der Vertragswechsel vom Vermieter zu den Mietern sowie die Kosten für die verschiedenen Empfangsmöglichkeiten.

Das sogenannte "Nebenkostenprivileg" ist ein Überbleibsel aus den 1980er-Jahren. Vermieter erhielten die generelle Erlaubnis der Kostenumlage für einen Kabelanschluss auf die Mieter, unabhängig davon, ob diese Kabelfernsehen nutzen wollten oder nicht. Dies sollte den flächendeckenden Ausbau von Kabelnetzen unterstützen.

Ab Juli 2024 wird das Nebenkostenprivileg jedoch abgeschafft. Mieter haben dann die freie Wahl, auf welche Weise sie ihre bevorzugten Fernsehsender empfangen möchten. Es gibt verschiedene technische Optionen: Ist Satellitenempfang möglich? Kommt DVB-T infrage? Wie ist der TV-Empfang über den Internetanschluss einzuschätzen? Wie verläuft der Vertragswechsel vom Vermieter auf die Mieterin und den Mieter, wenn diese beim bestehenden Kabelanschluss bleiben möchten? Und wie hoch sind die Kosten für die verschiedenen Empfangsmöglichkeiten? Diese Fragen werden von Moderator Manfred Kloiber gemeinsam mit Zuhörerinnen und Zuhörern sowie Fachleuten im Studio diskutiert.

TV-Total: Störungsfreier Fernsehempfang mit und ohne Kabelanschluss im Überblick

Sendezeit Do, 02.05.2024 | 10:08 - 11:30 Uhr
Sendung Deutschlandfunk "Journal am Vormittag - Marktplatz"
Radiosendung