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Urteil auf Bestellung - Die Todesstrafe ist angemessen
Beim Volksaufstand am 17. Juni 1953 wurde der Gärtner Ernst Jennrich verhaftet und am 20. März 1954 hingerichtet. Es sollte ein Schauprozess werden, doch das Gericht konnte nicht nachweisen, dass Jennrich gezielt auf einen Polizisten geschossen haben soll. Jennrich fiel der DDR-Diktatur zum Opfer.
Als am 17. Juni 1953 die Arbeiter in der DDR demonstrierten, war der Gärtner Jennrich unter ihnen.
Kurz darauf wurde er verhaftet. Die Justizministerin hielt in seinem Falle "die Todesstrafe für angemessen". Warum musste Ernst Jennrich sterben?
Der Prozess gegen Ernst Jennrich aus Magdeburg sollte ein Schauprozess werden, der Rundfunk zeichnete die Verhandlung auf. Doch dann kam alles anders. Der linientreue Richter schien plötzlich zu zweifeln, aus dem befohlenen Todesurteil wurde "lebenslänglich" und die Tondokumente verschwanden im Archiv.
Anhand dieser Archivaufnahmen und Akten rollen die Autoren die Geschichte eines politischen Prozesses auf, bei dem der Angeklagte keine Chance hatte.
"Die Todesstrafe ist angemessen: Der Fall Ernst Jennrich" im Überblick
Die Todesstrafe ist angemessen: Der Fall Ernst Jennrich
von Christine Sievers und Nicolaus Schröder
Produktion: 2014
Sendezeit | Sa, 02.08.2014 | 18:04 - 19:00 Uhr |
Sendung | Deutschlandfunk Kultur "Feature" |