Gesundheit, Wellness & Beauty
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Der IGeL-Podcast ist der informative Gesundheits-Podcast des IGeL-Monitors. Um Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) wird es gehen, der stetig wachsende IGeL-Markt steht im Mittelpunkt, die Relevanz dieses Marktes für Versicherte, aber auch seine Bedeutung im deutschen Gesundheitssystem. Wir suchen den Dialog mit gesundheitspolitischen Akteuren, holen sie an den Tisch, diskutieren über Geld, Medizin, Rechte von Patientinnen und Patienten. Der IGeL-Podcast, das sind Hintergrundinformationen zu Gesundheitsleistungen, Gesundheitswissenschaft, Gesundheitsökonomie - für die Ohren: Die von gesundheitspolitisch Interessierten und die von allen Menschen, die im weiten Feld des Gesundheitswesens beruflich beheimatet sind. Jetzt reinhören: Einmal im Monat mit dem Medizinjournalisten Marcus Anhäuser. Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: sein Stück Beat Stick ist der Jingle des IGeL-Podcasts. IGeL-Monitor und IGeL-Podcast sind Initiativen des Medizinischen Dienstes Bund.
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Folge vom 12.12.2024Viel Geld für fragwürdige Leistungen - IGeL-Umsätze in DeutschlandSelbstzahlerleistungen sind eine lukrative Einnahmequelle für ärztliche Praxen. Laut aktuellem IGeL-Report 2024 zahlen gesetzlich Versicherte in Deutschland pro Jahr mindestens 2,4 Milliarden Euro für IGeL aus eigener Tasche. Wie viele IGeL es eigentlich gibt und wie viel Geld damit in Deutschland verdient wird, ist eigentlich nicht bekannt. Zu den Ausgaben werden seit Jahren veraltete Schätzungen zitiert, die den jährlichen Umsatz mit IGeL-Leistungen auf etwa 1 Milliarde Euro beziffern. Die Ergebnisse des IGeL-Reports 2024 zeigen nun, dass diese Zahl deutlich nach oben korrigiert werden muss: Gesetzlich Krankenversicherte geben im Jahr mindestens 2,4 Milliarden Euro für IGeL-Leistungen aus. Diese Zahl ist belastbar und es gab sie vorher nicht. Der IGeL-Report 2024 enthält die Ergebnisse einer repräsentativen Befragung zu IGeL-Leistungen, die der Medizinische Dienst Bund als Initiator und Betreiber des IGeL-Monitors in Auftrag gegeben hat. Wissenschaftlich begleitet wurde die Erhebung durch den Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Jonas Schreyögg, Lehrstuhl für Management im Gesundheitswesen an der Universität Hamburg In dieser Episode erläutern wir die Ergebnisse der Befragung und bleuchten die Erkenntnisse hinter der Statistik. Zu Gast in dieser Folge:Dr. Stefan Gronemeyer, Arzt und Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes BundProf. Dr. Jonas Schreyögg, Gesundheitsökonom und Inhaber des Lehrstuhls für für Management im Gesundheitswesen an der Universität Hamburg FaktenboxDer IGeL-Report 2024 liefert verlässliche Informationen, wie viel Geld gesetzlich Krankenversicherte pro Jahr für Selbstzahlerleistungen in ärztlichen Praxen ausgeben. In einer Repräsentativbefragung im Online-Panel von forsa wurden zwischen Juli und August 2024 insgesamt 2.013 gesetzlich Krankenversicherte im Alter von 18 bis 80 Jahren befragt. Sie konnten alle Leistungen benennen, für die sie im letzten Jahr Geld ausgegeben hatten. Hilfestellung gab eine verschlagwortete Liste mit über 150 bekannten IGeL, möglich war aber auch eine Freitexteingabe. Dabei wurde ausschließlich nach Ausgaben gefragt, die die Versicherten für IGeL in ärztlichen Praxen bezahlt haben. Andere kostenpflichtige Leistungen wurden ausgenommen, Darunter fallen zahnärztliche, homöopathische, kosmetische, schönheitschirurgische und physiotherapeutische Leistungen, aber auch Kosten für Arzneimittel, Krankenbeförderung oder den Krankenhausaufenthalt. Auf diese Weise sollte ermittelt werdenwie viel Geld gesetzlich Krankenversicherte pro Jahr für IGeL ausgeben.wie sich die Ausgaben auf das Geschlecht, Alter, Einkommen, Bildungsniveau und die Wohnlage verteilen. wie viel Umsatz mit den am häufigsten angebotenen IGeL gemacht wird, welches die teuersten IGeL sind und wie sich der Umsatz und das Angebot von IGeL auf die Facharztgruppen verteilt. wie hoch der Umsatz mit IGeL ist, die vom IGeL-Monitor mit „unklar“, „tendenziell negativ“ oder „negativ“ bewertet worden sind. wie IGeL in den ärztlichen Praxen angeboten werden. wie die Befragten IGeL einschätzen und ob sie sich vor der Inanspruchnahme einer IGeL über den möglichen Nutzen oder Schaden ausreichend informiert fühlen. Die Ergebnisse wurden auf die Gesamtzahl der gesetzlich Versicherten im Alter von 18 bis 80 Jahren hochgerechnet. Das sind insgesamt 57 Millionen Personen. Die Hochrechnung ergibt einen Gesamtbetrag von mindestens 2,4 Mrd. Euro, den gesetzlich Versicherte in Deutschland im Alter von 18 bis 80 Jahren jährlich für IGeL bezahlen. Den IGeL-Report 2024 und sämtliche Unterlagen dazu zum Download finden Sie hier.Vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.
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Folge vom 28.11.2024Gesundheit und der lange Weg eines GesetzesOb Cannabis-Gesetz, die große Krankenhausreform, das Gesunde-Herz-Gesetz oder Pflegekompetenzgesetz, Prof. Karl Lauterbach hat in seiner Zeit als Bundesgesundheitsminister viele Gesetzesinitiativen angeschoben und verfolgt. Und das ist nur eine kleine Auswahl. Gibt man auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums „Gesetze und Verordnungen“ ein, erhält man eine Trefferliste von 199 (!) Vorhaben, Gesetzen, Verordnungen und Anordnungen - davon allein 80 aus der aktuellen Legislaturperiode. Jedes einzelne Gesetz durchläuft einen festgelegten Weg durch Bundestag, Bundesrat und die Ausschüsse. Viele Formulierungen kennt man - „das Gesetz wird im Bundesrat beraten“, „hat heute verabschiedet“, „erste Lesung“, „zweite Lesung“ und so weiter … In dieser Episode des IGeL-Podcasts schreiten wir den ganzen (oft langen) Weg eines Gesundheitsgesetzes ab, von der Gesetzesinitiative bis zu dessen Inkrafttreten. Wer kann eigentlich eine Gesetzesinitiative starten? Welche und wie viele Akteur*innen werden in den Ausschüssen zu einem Gesetz angehört? Und wie viel Einfluss haben diese Interessensvertreter*innen auf die Ausgestaltung des Gesetzes? Antworten darauf kennt Kerstin Macherey, sie ist Diplom-Volkswirtin und leitet die Stabsstelle Politik und Strategie beim Medizinischen Dienst Bund. In dieser Rolle ist sie in etliche Gesetzesverfahren unmittelbar involviert und weiß aus eigener Erfahrung, wie lang der Weg ist und wo sich steinige Abschnitte befinden. Faktenbox In Deutschland können nur die Bundesregierung, der Bundesrat oder mehrere Mitglieder des Bundestages eine sogenannte Gesetzesinitiative starten (…). Will die Regierung beispielsweise ein neues Gesundheitsgesetz einführen, macht sie dafür einen Gesetzentwurf. Diesen Entwurf gibt sie an den Bundesrat. Der Bundesrat äußert sich dazu und gibt den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in den Bundestag. Im Bundestag (…) finden drei Beratungen darüber statt. Diese Beratungen nennt man „Lesungen“. In der 1. Lesung, der sogenannten Grundsatzdebatte, wird der Gesetzentwurf vorgestellt und die Abgeordneten sagen dazu allgemein ihre Meinung. Danach kommt der Gesetzentwurf in einen speziellen Ausschuss des Bundestages, um dort Einzelheiten zu beraten und Sachverständige zu befragen. Darüber berichten Ausschussmitglieder in der 2. Lesung im Parlament Meistens werden Änderungsvorschläge vorgetragen. In der 3. Lesung kommt es noch einmal zur Aussprache über das Gesetz. (…). Dann kommt es zur Schlussabstimmung. Wenn die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten dem Gesetz zugestimmt hat, ist das Gesetz „verabschiedet“. (…) Hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet, geht es in den Bundesrat. Die Beteiligung des Bundesrates hängt davon ab, ob es sich um ein Zustimmungsgesetz oder ein Einspruchsgesetz handelt (…). Wenn der Bundesrat ein Gesetz ablehnt, (…) kann eine erneute Beratung im sogenannten Vermittlungsausschuss stattfinden. Dort sitzen Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates. Wenn dieser Ausschuss Änderungen am Entwurf vorschlägt, wird darüber im Bundestag erneut abgestimmt. Wenn bei Zustimmungsgesetzen keine Einigung erzielt werden kann, tritt das Gesetz nicht in Kraft. (…) Gegen Einspruchsgesetze kann der Bundesrat nur Bedenken vortragen. Wenn ein Gesetz so beraten und beschlossen wurde, müssen Bundeskanzlerin oder -kanzler oder die zuständige Ministerin bzw. der zuständige Minister unterschreiben, und auch die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident muss noch seine Unterschrift geben. Zuletzt wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlichet. Erst danach tritt das Gesetz in Kraft. Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung (BPB), stark gekürzt. Vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.
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Folge vom 24.10.2024Shared Decision MakingZum zweiten Mal setzen wir das Thema "Shared Decision Making" auf die Agenda. Vor zwei Jahren haben wir dieses Konzept einer gemeinsamen Entscheidungsfindung zwischen Arzt/Ärztin auf der einen Seite und Patient*in auf der andern Seite im IGeL-Podcast vorgestellt und diskutiert. Shared Decision Making ist sprechende Medizin: Der Arzt/die Ärztin bespricht mit den Patient*innen einen gemeinsamen Behandlungsweg, der die Präferenzen, Vorstellungen, Lebensgewohnheiten der Patient*innen berücksichtigt. In Abwägung desssen, dass - so formulierte es Professorin Tanja Krones im IGeL-Podcast - die meisten Entscheidungen in der Medizin Grauzone seien, es kein schwarz und weiß gäbe und die Medizin in den meisten Fällen mehrere Möglichkeiten habe, zu behandeln. Welche Vorteile bringt eine solche gemeinsame Behandlungsentscheiung? Dazu hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) dieses Jahr einen sogenannten "ThemenCheck-Bericht" veröffentlicht. Für diesen Bericht wurden sieben systematische Übersichten analysiert, die insgesamt 252 Studien zusammenfassen. Die Studien untersuchten verschiedene SDM-Maßnahmen in der Behandlung von Erwachsenen mit unterschiedlichen Erkrankungen, zum Beispiel Herz-Kreislauf-, Krebs- oder psychischen Erkrankungen. Die Ergebnisse besprechen wir in dieser Episode des IGeL-Podcasts mit zwei der insgesamt sieben Autor*innen des Berichts, Dr. Marion Danner, Diplom-Volkswirtin und Gesundheitsökonomin und Dr. Anne Rummer, Juristin und Medizinethikerin. Faktenbox Shared Decision-Making – oder auf deutsch: Partizipative Entscheidungsfindung – ist eine Form der Kommunikation zwischen Ärztin/Arzt und Patientin/Patient. Sie sieht vor, Informationen auszutauschen und eine Entscheidung gemeinsam und gleichberechtigt zu finden – etwa mit Blick auf eine Behandlung. Die Kommunikation in diesem Konzept erfolgt also zweiseitig. Sowohl Ärztin/Arzt als auch Patientin/Patient stellen Fragen und beantworten Fragen. Hierfür bezieht die Ärztin/der Arzt seine Gegenüber in alle wichtigen Aspekte mit ein. Die Patientin/der Patient wiederum bespricht seine Anliegen offen und erklärt ihre/seine Präferenzen. Ziel ist es, gemeinsam über eine angemessene medizinische Untersuchung oder Behandlung zu entscheiden und diese zu verantworten. Quelle: Stiftung Gesundheitswissen Projektseite des ThemenCheck-Berichts des IQWiG mit allen Ergebnissen Vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück Beat Stick ist der Jingle des IGeL-Podcasts.
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Folge vom 19.09.2024Apps auf RezeptDie Liste der medizinischen Leistungen, die von den Krankenkassen übernommen werden, ist sehr lang. Und seit 2020 sind etliche dazugekommen, die nicht in der ärztlichen Praxis zur Anwendung kommen und auch nicht in Apotheken erhältlich sind. Für sie muss man sich eine App herunterladen - auf dem Smartphone oder am PC. Diese Apps heißen „Digitale Gesundheitsanwendungen“ oder kurz DiGA. Sie gelten als Medizinprodukte. Sie sollen Patient*innen unterstützen, Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern. Und die Ärztin und der Arzt können sie verschreiben - wie ein Medikament oder Physiotherapie. Was diese DiGA alles können, worin sie sich von den vielen Lifestyle-Apps wie Fitnesstrackern oder Schlafüberwachern unterscheiden, bei welchen Krankheiten sie zur Anwendung kommen können und für welche Patient*innen es vielleicht eine sinnvolle Ergänzung zu der ärztlichen Behandlung sein kann, darüber sprechen wir in dieser Folge des IGeL-Podcasts mit Sabine Wolter, Referentin für Gesundheit, Gesundheitsrecht und den Gesundheitsmarkt bei der Verbraucherzentrale NRW. FaktenboxÄrzte und Psychotherapeuten können seit September 2020 digitale Gesundheitsanwendungen – kurz DiGA – verordnen. Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten. DiGA sind Medizinprodukte niedriger und höherer Risikoklassen. Es handelt sich um Apps, die Versicherte beispielsweise mit ihrem Smartphone oder Tablet nutzen, aber auch um webbasierte Anwendungen, die über einen Internetbrowser auf einem PC oder Laptop laufen. DiGA sollen helfen, Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern. Auch bei Verletzungen oder einer Behinderung ist ein Einsatz möglich. Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung Website mit einem guten Überblick über DiGA: DIGA VerzeichnisVielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück Beat Stick ist der Jingle des IGeL-Podcasts.