Kant unterscheidet zwei Regierungsarten: Die despotische und die republikanische. Die Regierungsform ist dabei von der Staatsform verschieden: Autokratie, Aristokratie oder Demokratie können allesamt despotisch oder republikanisch regieren. Entscheidend ist für Kant nicht, wer der Souverän im Staat ist, entscheidend ist, dass der Souverän die Bürger repräsentiert und Gesetze gibt, die die Freiheit wahren und dem Gemeinwillen entsprechen, sowie dass der Souverän nicht zugleich Regent ist, also Gesetzgebung und ausführende Gewalt voneinander geschieden sind. Die Republik ist ein Rechtsstaat, der die Menschen allein der Vernunft unterwirft, die Despotie ein Unrechtsstaat, in dem sie von der Willkür des Herrschers abhängen.Zitat: 0:08Republik und Despotismus: 0:14Die architektonische Herleitung der Regierungsformen: 13:471) In der Republik sind alle Menschen frei: 30:19- Der Staat, der die Menschen beglücken will, ist despotisch: 41:092) In der Republik sind alle Untertanen gleich vor dem Gesetz: 58:47- Die republikanische Gleichheit ist Gleichheit des Zwangs durch das Gesetz: 1:15:33- Der Gesetzgeber steht über dem Gesetz und muss daher untadelhaft sein: 1:29:453) In der Republik sind alle selbstständigen Bürger brüderlich als Gesetzgeber vereinigt: 1:41:40- Wahlrecht: 2:13:02Was die Republik ausmacht: 2:49:10Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit: 2:58:10Die Republik nach den vier Titeln der Kategorientafel: 3:10:57Es kommt auf die Regierungsform an, nicht die Herrschaftsform: 3:22:44Die Dauerhaftigkeit der Republik soll durch die Verfassung garantiert sein: 3:30:52Dank: 3:40:15Den Republikanismus und seine drei Prinzipien beschreibt Kant in seinen Aufsätzen Zum ewigen Frieden: https://korpora.org/kant/aa08/341.html und Über den Gemeinspruch: Das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis: https://korpora.org/kant/aa08/273.html sowie den Vorarbeiten zu beiden Texten: https://korpora.org/kant/aa23/153.html & https://korpora.org/kant/aa23/125.html zudem in seinem handschriftlichen Nachlass zur Anthropologie: https://korpora.org/kant/aa15/ und zur Rechtsphilosophie: https://korpora.org/kant/aa19/443.html.Wer mein aufklärerisches Schaffen unterstützen will, kann dies tun über:https://ko-fi.com/jonathanivoloewerhttps://www.patreon.com/jonathanivoloewerhttps://www.paypal.com/donate/?hosted_button_id=VDDT7T7XHR77UThumbnail: www.hotpot.ai
Kultur & Gesellschaft
Kants Philosophie Folgen
Vor 300 Jahren wurde Immanuel Kant geboren - und in einer umfassenden Reihe von Vorträgen möchte ich mich seiner gesamten Philosophie widmen. Ich habe das vergangene Jahr damit verbracht, die 29 Bände der Kant-Gesamtausgabe zu studieren und täglich wenigstens 100 Seiten Kant zu lesen, um nun hier die wohl umfassendste und gründlichste Darstellung seiner Philosophie zu geben, die bisher versucht wurde, um ihren inneren systematischen Zusammenhang aufzuzeigen und um vor allem Kants Beitrag zur Aufklärung der Menschheit herauszuarbeiten.
Folgen von Kants Philosophie
108 Folgen
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Folge vom 21.02.2026Kants Philosophie - Republik und Despotismus
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Folge vom 14.02.2026Kants Philosophie - Gewaltenteilung und SouveränitätKant tritt ein für die vor ihm schon von Montesquieu vorgeschlagene Teilung in legislative, exekutive und judikative Gewalt. Dabei ist nach ihm aber die Legislativgewalt souverän: Jeder Untertan des Staates, auch die beiden anderen Gewalten stehen unter dem Gesetz, das bestimmt, was Recht und Unrecht ist. Der Gesetzgeber selbst aber kann unmöglich unter dem Gesetz stehen, das ja durch ihn erst gegeben wird. Eben darum muss er untadelhaft und gleichsam der Repräsentant Gottes auf Erden sein und darf kein Unrecht tun können, weil man ihn für dieses nicht zur Rechenschaft ziehen könnte. Erreichen will Kant dies eben mittels der Gewaltenteilung: Der Souverän soll den Staat beherrschen, aber nicht regieren. Zitat: 0:08Gewaltenteilung bei Kant und ihre Herleitung aus der Vernunft: 0:33Das Gewaltmonopol des Staates: 9:18Der Gesetzgeber ist der Souverän: 20:13Die Souveränität der Legislative und die Gefahr des Despotismus als Problem der Rechtsphilosophie: 7:18Lösung: Der Souverän soll religiös sein: 48:41Lösung: Strikte Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive: 55:16Dank: 1:37:19Über die Gewaltenteilung und die Rolle des Oberherrn im Staat spricht Kant im zweiten Abschnitt von Über den Gemeinspruch: Das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis: https://korpora.org/kant/aa08/289.html sowie in den Vorarbeiten zum selben Werk: https://korpora.org/kant/aa23/125.html. Zum Verständnis dieses Themas sollte man unbedingt auch seinen handschriftlichen Nachlass zur Rechtsphilosophie: https://korpora.org/kant/aa19/443.html und seine Vorlesungen zur Rechtsphilosophie: https://archive.org/details/kantsgesammeltes0027kant_s1s1/mode/2up lesenWer mein aufklärerisches Schaffen unterstützen will, kann dies tun über:https://ko-fi.com/jonathanivoloewerhttps://www.patreon.com/jonathanivoloewerhttps://www.paypal.com/donate/?hosted_button_id=VDDT7T7XHR77UThumbnail: www.hotpot.ai
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Folge vom 07.02.2026Kants Philosophie - Der Unterschied von herrschen und regierenWichtig für Kants Denken, wenn auch oft übersehen, ist seine Unterscheidung von herrschen und regieren: von blindem willkürlichen Befehlen, was geschehen soll, und verständigem Lenken und dirigieren, wie etwas geschehe. Dabei ist für ihn das Regieren wichtiger als das Herrschen. So wie der Komponist das Orchester beherrscht und seine Noten diesem gleichsam das Gesetz sind, so wird es doch vom Dirigenten regiert und kann dieser durch sein Dirigieren ein Stück sehr auf- oder abwerten. Zitat: 0:08Herrschen und regieren: 0:38Das Regieren ist wichtiger und schwieriger als das Herrschen: 25:45Die fruchtbare Anwendbarkeit der Unterscheidung von herrschen und regieren: 37:15Herrschaft und Regierung im Staat: 50:54Kants Begriffe als Bereicherung des heute oft primitiven politischen Denkens: 1:05:47Dank: 1:20:51Den Unterschied von herrschen und regieren entwickelt Kant in keinem Werk oder Kapitel ausführlich, sondern er kommt auf ihn immer wieder an verstreuten Stellen in seinen rechtsphilosophischen und anthropologischen Texten zu sprechen. Man lese hierzu vor allem Zum ewigen Frieden: https://korpora.org/kant/aa08/341.html, den zweiten Abschnitt des Streits der Fakultäten: https://korpora.org/kant/aa07/077.html, die Anthropologie in pragmatischer Hinsicht: https://korpora.org/kant/aa07/117.html sowie die Vorlesungen über Anthropologie: https://archive.org/details/kantsgesammeltes0000kant_a3n3 | https://archive.org/details/kantsgesammeltes0000kant_j8c0.Wer mein aufklärerisches Schaffen unterstützen will, kann dies tun über:https://ko-fi.com/jonathanivoloewerhttps://www.patreon.com/jonathanivoloewerhttps://www.paypal.com/donate/?hosted_button_id=VDDT7T7XHR77UThumbnail: www.hotpot.ai
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Folge vom 31.01.2026Kants Philosophie - StrafrechtDas Strafrecht macht einen wichtigen Teil der Rechtslehre aus. Umso misslicher ist, dass es bei Kant ganz misslungen ist: Er tritt für ein Vergeltungsstrafrecht ein, das die durch das Verbrechen verletzte Gerechtigkeit wieder herstellen soll. Dabei verliert er die eigentliche Aufgabe des Rechts aus den Augen: Die Freiheit der Menschen zu sichern.Zitat: 0:08Kants Strafrecht ist unbrauchbar: 0:42Die Strafe soll nicht willkürlich, sondern notwendig sein: 8:55Die Anwendung von Kants Strafrecht: 15:05Strafe darf auch, aber nie nur pragmatische Strafe sein: 17:54Kritik an Kants Strafrecht: 27:55- Kant wendet sein eigenes Prinzip nicht konsequent an: 35:19- Kant will die Menschenwürde des Bestraften und des Strafenden wahren, tut dies aber nicht: 40:12- Kant vermischt Ethik und Recht: 53:46Dank: 1:13:23Auch im Mittelalter mochte ein gesunder Mensch nicht Henker sein: https://youtu.be/c8mHU5QDpS8?si=PNIOb1xdT0Qi0_fW.Das Strafrecht behandelt Kant vornehmlich in seiner Metaphysik der Sitten: https://korpora.org/kant/aa06/331.html.Wer mein aufklärerisches Schaffen unterstützen will, kann dies tun über:https://ko-fi.com/jonathanivoloewerhttps://www.patreon.com/jonathanivoloewerhttps://www.paypal.com/donate/?hosted_button_id=VDDT7T7XHR77UThumbnail: www.hotpot.ai