Interview mit Manuel Hofmann, Fachreferent für Digitalisierung bei der Deutschen Aidshilfe.
Zusammenfassung (KI-basiert):
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist seit Oktober für alle gesetzlich Versicherten verbindlich. Sie enthält medizinische Daten wie Befunde, Untersuchungsergebnisse, Medikationslisten und Abrechnungsdaten der Krankenkassen. Standardmäßig wird eine ePA für alle Patient*innen angelegt, auch ohne aktive Anmeldung. Behandelnde Einrichtungen, darunter Hausärzte, Fachärzte, Zahnärzte, Physiotherapeutinnen und Apotheken, haben standardmäßig Zugriff auf diese Daten.
Patient*innen können den Zugriff auf einzelne Dokumente oder Einrichtungen über die ePA-App einschränken. Widerspruchsrechte bestehen gesetzlich für bestimmte sensible Diagnosen, darunter sexuell übertragbare Erkrankungen, Schwangerschaftsabbrüche und psychische Erkrankungen. Automatisch eingespielte Abrechnungs- und Medikationsdaten sind in der Standardansicht sichtbar.
Ein Beispiel ist die Einnahme von PrEP: Informationen können aus ärztlichen Dokumenten, der Medikationsliste und Abrechnungsdaten abgeleitet werden. Um den Zugriff auf diese Informationen zu kontrollieren, müssen Patient*innen aktiv Einstellungen in der ePA-App vornehmen, etwa Medikationslisten ausblenden oder Abrechnungsdaten beschränken.
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Folge vom 04.10.2025Die ePA ist nun verbindlich – Was tun?
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Folge vom 04.10.2025Bundesrat will „sexuelle Identität“ im GrundgesetzAm 26. September hat nun der Bundesrat beschlossen, der Bundestag soll das Merkmal „sexuelle Identität“ im Art. 3 im Grundgesetz verankern. Der Antrag war von den Ländern Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein eingereicht worden. Und auch Hamburg schloss sich dem Antrag an. Die Berliner Sozial- und Gleichstellungssenatorin Cansel Kiziltepe begründete Den Antrag. Cansel Kiziltepe sagt u.a.: „Den Schutz der sexuellen Identität in unserer Verfassung zu verankern, ist dringender denn je, denn Diskriminierungen, Hass und Gewalt gegen queere Personen sind besorgniserregend hoch. In Deutschland ist seit einigen Jahren ein kontinuierlicher Anstieg an Gewalt gegen queere Personen festzustellen. Aber gerade in einer Zeit, in der queerfeindlicher Hass in vielen Lebensbereichen und insbesondere im alltäglichen Leben so spürbar geworden ist, braucht es eben ein Grundgesetz, das ganz klar die Diskriminierung wegen der sexuellen Identität verbietet und sich so zum Schutz queerer Menschen bekennt. Es braucht also endlich eine verfassungsrechtliche Absicherung. Es braucht auch eine Absicherung, dass es in dieser Demokratie nie wieder zu menschenrechtswidriger Behandlung von queeren Menschen kommt.“
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Folge vom 04.10.2025Bi+Pride-Demo am 27. September 2025Frank Thies zieht Bilanz.
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Folge vom 04.10.2025Pink Channel Nachrichten 04.10.2025Mit Wolfgang Krömer.