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Das Recht auf Ganztagsbetreuung – Wie sich Grundschulen vorbereiten
Der Staat hat festgelegt, dass ab dem Schuljahr 2026/27 alle Grundschulkinder ein Ganztagsangebot in Anspruch nehmen können. Doch nicht alle Bundesländer können dem Rechtsanspruch nachkommen.
Bei der Ganztagsbetreuung profitieren Eltern und Kinder. Eltern können die eingesparte Betreuungszeit für andere Tätigkeiten und Aufgaben des alltäglichen Lebens nutzen. Und die Kinder können in der gemeinschaftlich verbrachten Zeit soziale Interaktion und Kommunikation mit anderen lernen, indem sie Arbeitsgemeinschaften bilden, miteinander musizieren und Sport treiben oder mit Schulfreunden aktiv sind.
In Hamburg und in den ostdeutschen Bundesländern sind die Grundlagen bereits dafür geschaffen worden. Wohingegen in vielen anderen Bundesländern noch Nachholbedarf gibt. Die Länder suchen händeringend nach Personal. Nach der Ansicht einiger Kommunen können sie diese staatlichen Vorgaben bis zum vorgegebenen Termin nicht realisieren.
"Das Recht auf Ganztagsbetreuung – Wie sich Grundschulen vorbereiten" im Überblick
Das Recht auf Ganztagsbetreuung – Wie sich Grundschulen vorbereiten
von Britta Mersch
Sendezeit | Sa, 17.12.2022 | 08:30 - 09:00 Uhr |
Sendung | SWR Kultur "Wissen" |