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Im «Forum» diskutieren Fachleute mit Hörerinnen und Hörern brennende aktuelle Themen aus Gesellschaft, Politik, Wirtschaft, Kultur oder Sport. Das «Forum» ist live. Der Hörer- und Usereinbezug ist das Markenzeichen der Sendung «Forum». Die Hörerinnen und Hörer sind entweder live im Studio oder aber sie beteiligen sich per Telefon oder an der Online-Diskussion auf srf1.ch.

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50 Folgen
  • Folge vom 15.05.2025
    Darf der Eurovision Song Contest politisch sein?
    Der ESC ist ein unpolitischer Wettbewerb – so steht es im Reglement. Aber häufig hat er doch eine politische Dimension. «United by Music»: So lautet das Motto des Eurovision Song Contest. Geschaffen wurde er in den 50er-Jahren, um die kriegsversehrten europäischen Völker einander wieder näherzubringen. Und gemäss den Regeln ist er eine «unpolitische Veranstaltung». Demnach sind Liedtexte, Ansprachen und Gesten politischer Natur während des Contests untersagt. Soweit die Theorie, denn in der Realität hatte der grösste Musikwettbewerb der Welt oft eine politische Dimension. Politische Vorstösse Dass der Song Contest dieses Jahr in der Schweiz stattfindet, hat auch zu politischen Vorstössen geführt: So ergriff die EDU in Basel das Referendum gegen den Millionenkredit des Kantons für den ESC. Zwei Drittel der Stimmenden sagten an der Urne aber Ja zum Kredit. Gäste im «Forum» Darf oder soll der Eurovision Song Contest politisch sein? Darüber diskutieren am Donnerstag, 15. Mai, von 10 bis 11 Uhr im «Forum»: • Samuel Kullmann, Berner Grossrat der Eidgenössisch-Demokratischen Union, EDU. Kullmann wirkte am Referendum gegen den ESC-Kredit mit. Er lehnte die staatliche Unterstützung des Anlasses ab. • Eric Facon, Kulturjournalist. Facon beobachtet ein zunehmend aufgeheiztes Klima rund um den Song Contest. Es sei erwartbar, dass dies zu politischen Kundgebungen führe, denn der ESC finde nicht in einem Vakuum statt.
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  • Folge vom 08.05.2025
    Soll man Verheiratete individuell besteuern? Ja oder nein?
    Die Politik will die Individualbesteuerung, um die Heiratsstrafe abzuschaffen. Gegner befürchten ein Bürokratiemonster. In der Schweiz sorgt die Heiratsstrafe seit 40 Jahren für Diskussionen: Ehepaare, die beide berufstätig sind, zahlen bei der direkten Bundessteuer oft mehr als unverheiratete Paare mit gleichem Einkommen. Eine Volksinitiative der FDP-Frauen und der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrats wollen das ändern. Künftig sollen alle Verheirateten individuell besteuert werden. Das ganze Steuersystem würde auf Individualbesteuerung umgestellt. Wer profitiert? Laut Bundesrat würden die Steuern für eine deutliche Mehrheit sinken. Vor allem Ehepaare mit ähnlichen Einkommen würden entlastet – darunter viele Doppelverdiener und Rentnerpaare. Der Bundesrat erhofft sich von der Individualbesteuerung auch ein Mittel gegen den Fachkräftemangel. Wer verliert? Kritiker warnen vor neuen Ungerechtigkeiten: Besonders traditionelle Einverdiener-Familien und unverheiratete Paare mit Kindern in der mittleren und höheren Einkommensklasse könnten durch die Reform stärker belastet werden. Zudem wird ein jährlicher Steuerausfall von rund 600 Millionen Franken für die Staatskassen prognostiziert. Widerstand und politische Debatte SVP und die Mitte-Partei lehnen die Individualbesteuerung ab und sprechen von einem «Bürokratiemonster». Das Umstellen des kompletten Steuersystems sei teuer, aufwändig und unnötig. Künftig müssten rund 1.7 Millionen Menschen mehr eine Steuererklärung ausfüllen in der Schweiz. Die Mitte-Partei hat 2024 ihre eigene «Fairness-Initiative» lanciert. Sie will an der gemeinsamen Besteuerung festhalten, aber die Heiratsstrafe durch Splitting oder Zweiverdiener-Abzüge beseitigen – ähnlich wie es viele Kantone bereits tun. Bringt die Individualbesteuerung mehr Steuergerechtigkeit und hilft gegen den Fachkräftemangel? Oder würden damit neue Ungleichheiten und ein Bürokratiemonster geschaffen? Darüber diskutieren im Forum: • Christa Markwalder, ehemals FDP-Nationalrätin und Vorstandsmitglied FDP-Frauen Schweiz • Marianne Binder-Keller, Ständerätin Die Mitte, Kanton Aargau
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  • Folge vom 01.05.2025
    Geistige Beeinträchtigung – und trotzdem wählen und abstimmen?
    In einzelnen Kantonen dürfen Menschen mit geistiger Beeinträchtigung abstimmen. Auf Bundesebene nicht. Doch dies soll sich nun ändern. Wer den Schweizer Pass hat und über 18 Jahr alt ist, darf abstimmen und wählen. Dies gilt nicht für Menschen, welche auf Grund einer geistigen Beeinträchtigung unter einer umfassenden Beistandschaft stehen. Sie werden von einem Beistand vertreten und sind vom Stimmrecht ausgeschlossen. Dies betrifft in der Schweiz rund 16'000 Personen. Motion fordert politische Rechte Die Regelung führt dazu, dass die Meinung der betroffenen Menschen mit Beeinträchtigungen nicht zählt. Dies widerspricht der UNO-Behindertenrechtskonvention, welche die Schweiz ratifiziert hat. In Genf und Appenzell-Innerrhoden dürfen Menschen mit geistiger Beeinträchtigung bereits wählen und abstimmen. In den Kantonen Zürich, Zug, Neuenburg und Solothurn sind ähnliche Vorstösse am Laufen. Eine Motion vom Berner EVP-Nationalrat Marc Jost, fordert auf Bundesebene umfassende politische Rechte für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung. Missbrauchspotential? Von bürgerlicher Seite wird das Stimm- und Wahlrecht für Personen mit geistiger Beeinträchtigung abgelehnt. Es bestehe ein Missbrauchspotential, weil Beistände die Wahlrechte ihrer Schützlinge übernehmen könnten. Zudem sei es nicht vertretbar, dass nicht mündige und nicht handlungsfähige Personen in ein politisches Amt gewählt werden könnten. Sollen Menschen mit geistiger Beeinträchtigung auf Bundesebene abstimmen und wählen dürfen oder nicht? Darüber diskutieren im Forum: · Marc Jost, EVP-Nationalrat BE · Jan Habeggger, Stv. Geschäftsführer insieme · Dominic Frei, Co-Präsident Schweizerischer Verband der Berufsbeistandspersonen (telefonisch zugeschaltet)
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