In der Schweiz sind Jugendliche ab dem 10. Lebensjahr strafmündig. Das Jugendstrafrecht gilt bis zum 18. Lebensjahr. Das Strafmass ist auch bei schweren Vergehen verhältnismässig gering. Das könnte sich ändern.
Beim Jugendstrafrecht steht die Täterin oder der Täter im Fokus. Das Ziel ist es, die Jugendlichen zu erziehen und zu schützen, nicht nur zu bestrafen.
Strafen und Massnahmen
Die Maximalstrafen für Minderjährige wirken auf den ersten Blick sehr tief. Kinder zwischen 10 und 14 Jahren müssen beispielsweise als Strafe höchstens zehn Tage gemeinnützige Arbeit leisten. Bei 15-Jährigen ist ein Freiheitsentzug bis zu einem Jahr möglich, bei über 16-Jährigen bis zu vier Jahren. Auch bedingte Strafen sind möglich.
Lasch ist das Jugendstrafecht trotzdem nicht. Neben den Strafen steht den Jugendanwälten mit den sogenannten Schutzmassnahmen ein starkes Sanktionsmittel zur Verfügung. Bei schweren Delikten kann die Jugendanwaltschaft straffällige Jugendliche bis zum 25. Geburtstag beaufsichtigen, und unter Umständen in einer geschlossenen Institution unterbringen.
Verschärfung des Jugendstrafrechts
Eine Motion der Zürcher SVP Nationalrätin Nina Fehr Düsel fordert eine Verschärfung des Jugendstrafrechts. Bei schweren Verbrechen sollen künftig nur unbedingte Strafen ausgesprochen werden können. Wenn Jugendliche bei angeordneten Schutzmassnahmen nicht kooperieren, sollen sie ins Gefängnis müssen. Der maximal mögliche Freiheitsentzug soll erhöht werden. Und besonders schwere Straftaten sollen nach dem Erwachsenenstrafecht beurteilt werden.
Pro / Contra
Die Verschärfung soll der Abschreckung dienen und die Bevölkerung schützen, sagen die Befürworter. Zudem werden härtere Strafen von Opfern und Angehörigen als gerechter empfunden.
Die Gegner der Vorlage bezweifeln eine abschreckende Wirkung von höheren Strafen. Diese könnten zudem die Chance auf eine erfolgreiche Wiedereingliederung in die Gesellschaft verringern und Betroffene stigmatisieren. Zudem führten insbesondere längere Haftstrafen zu höheren Kosten im Justizsystem.
Soll das Jugendstrafrecht verschärft werden? Oder sollte die Prävention verbessert werden? Darüber diskutieren im Forum:
· Pro Verschärfung: Nina Fehr Düsel, SVP Nationalrätin Kanton Zürich
· Contra Verschärfung: Patrik Killer, Präsident der Schweizerischen Vereinigung für Jugendstrafrechtspflege
· Dr. med. Dorothea Stiefel, Kinder- und Jugendpsychiaterin, Psychiatrische Universitätsklinik Zürich
Die Sendung wird zeitgleich im Fernsehen auf SRF1 übertragen.

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Folge vom 20.05.2025Jugendkriminalität: Braucht es härtere Strafen?
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Folge vom 15.05.2025Darf der Eurovision Song Contest politisch sein?Der ESC ist ein unpolitischer Wettbewerb – so steht es im Reglement. Aber häufig hat er doch eine politische Dimension. «United by Music»: So lautet das Motto des Eurovision Song Contest. Geschaffen wurde er in den 50er-Jahren, um die kriegsversehrten europäischen Völker einander wieder näherzubringen. Und gemäss den Regeln ist er eine «unpolitische Veranstaltung». Demnach sind Liedtexte, Ansprachen und Gesten politischer Natur während des Contests untersagt. Soweit die Theorie, denn in der Realität hatte der grösste Musikwettbewerb der Welt oft eine politische Dimension. Politische Vorstösse Dass der Song Contest dieses Jahr in der Schweiz stattfindet, hat auch zu politischen Vorstössen geführt: So ergriff die EDU in Basel das Referendum gegen den Millionenkredit des Kantons für den ESC. Zwei Drittel der Stimmenden sagten an der Urne aber Ja zum Kredit. Gäste im «Forum» Darf oder soll der Eurovision Song Contest politisch sein? Darüber diskutieren am Donnerstag, 15. Mai, von 10 bis 11 Uhr im «Forum»: • Samuel Kullmann, Berner Grossrat der Eidgenössisch-Demokratischen Union, EDU. Kullmann wirkte am Referendum gegen den ESC-Kredit mit. Er lehnte die staatliche Unterstützung des Anlasses ab. • Eric Facon, Kulturjournalist. Facon beobachtet ein zunehmend aufgeheiztes Klima rund um den Song Contest. Es sei erwartbar, dass dies zu politischen Kundgebungen führe, denn der ESC finde nicht in einem Vakuum statt.
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Folge vom 08.05.2025Soll man Verheiratete individuell besteuern? Ja oder nein?Die Politik will die Individualbesteuerung, um die Heiratsstrafe abzuschaffen. Gegner befürchten ein Bürokratiemonster. In der Schweiz sorgt die Heiratsstrafe seit 40 Jahren für Diskussionen: Ehepaare, die beide berufstätig sind, zahlen bei der direkten Bundessteuer oft mehr als unverheiratete Paare mit gleichem Einkommen. Eine Volksinitiative der FDP-Frauen und der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrats wollen das ändern. Künftig sollen alle Verheirateten individuell besteuert werden. Das ganze Steuersystem würde auf Individualbesteuerung umgestellt. Wer profitiert? Laut Bundesrat würden die Steuern für eine deutliche Mehrheit sinken. Vor allem Ehepaare mit ähnlichen Einkommen würden entlastet – darunter viele Doppelverdiener und Rentnerpaare. Der Bundesrat erhofft sich von der Individualbesteuerung auch ein Mittel gegen den Fachkräftemangel. Wer verliert? Kritiker warnen vor neuen Ungerechtigkeiten: Besonders traditionelle Einverdiener-Familien und unverheiratete Paare mit Kindern in der mittleren und höheren Einkommensklasse könnten durch die Reform stärker belastet werden. Zudem wird ein jährlicher Steuerausfall von rund 600 Millionen Franken für die Staatskassen prognostiziert. Widerstand und politische Debatte SVP und die Mitte-Partei lehnen die Individualbesteuerung ab und sprechen von einem «Bürokratiemonster». Das Umstellen des kompletten Steuersystems sei teuer, aufwändig und unnötig. Künftig müssten rund 1.7 Millionen Menschen mehr eine Steuererklärung ausfüllen in der Schweiz. Die Mitte-Partei hat 2024 ihre eigene «Fairness-Initiative» lanciert. Sie will an der gemeinsamen Besteuerung festhalten, aber die Heiratsstrafe durch Splitting oder Zweiverdiener-Abzüge beseitigen – ähnlich wie es viele Kantone bereits tun. Bringt die Individualbesteuerung mehr Steuergerechtigkeit und hilft gegen den Fachkräftemangel? Oder würden damit neue Ungleichheiten und ein Bürokratiemonster geschaffen? Darüber diskutieren im Forum: • Christa Markwalder, ehemals FDP-Nationalrätin und Vorstandsmitglied FDP-Frauen Schweiz • Marianne Binder-Keller, Ständerätin Die Mitte, Kanton Aargau