Gast: Volker Heise, Regisseur
Als am 26. April 1986 im ukrainischen Kernkraftwerk Tschernobyl ein Reaktorblock explodierte, erfuhr die Öffentlichkeit zunächst nichts davon. Später wurde bekannt: Die Sowjetunion hatte anfangs versucht, die Havarie zu vertuschen.
Medien
Holger ruft an Folgen
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Folge vom 17.04.2026Holger ruft an ... wegen Tschernobyl
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Folge vom 10.04.2026Holger ruft an ... wegen UngarnGast: Florian Bayer (Osteuropa-Korrespondent der „taz“) Wenn am Sonntag in Ungarn ein neues Parlament gewählt wird, kann es gut sein, dass dann Schluss ist für Ministerpräsident Viktor Orbán und seine Fidesz-Partei – nach 16 Jahren an der Macht. Aktuelle Umfragen deuten zumindest darauf hin, dass Orbans Herausforderer Péter Magyar und seine konservative, proeuropäische Tisza-Partei Chancen auf einen Wahlsieg haben. Doch was würde ein Regierungswechsel in Ungarn für die Medienlandschaft bedeuten?
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Folge vom 02.04.2026Holger ruft an ... wegen NachrichtenwüstenGast: Thomas Schnedler (Netzwerk Recherche) Seit rund drei Jahren gibt es in der Region um die thüringische Kleinstadt Greiz keine gedruckte Lokalzeitung mehr. Die Zustellung der Ausgaben sei im ländlichen Raum einfach zu teuer, hatte die Funke-Mediengruppe argumentiert, die dort die „Ostthüringer Zeitung“ (OTZ) herausgibt – und erklärte die Gegend zur „Modellregion für die Digitalisierung“. Seitdem kann man die OTZ nur noch als digitale Ausgabe abonnieren. Rund die Hälfte der 300 betroffenen Abonnenten ging diesen Schritt allerdings nicht mit.
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Folge vom 26.03.2026Holger ruft an ... wegen VerdachtsberichterstattungGast: Jonathan Sachse (Redaktionsnetzwerk Deutschland) Am vergangenen Donnerstag veröffentlichte der „Spiegel“ eine Titelgeschichte, die seitdem Schlagzeilen und Debatten bestimmt. Es geht dabei um schwerwiegende Vorwürfe der digitalen sexualisierten Gewalt von Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen. Ulmen hat sich auf Anfrage des „Spiegels“ nicht dazu geäußert, sein Medienanwalt Christian Schertz hat nach Veröffentlichung aber verlauten lassen, dass „unwahre Tatsachen verbreitet würden“. Zudem handele es sich um „unzulässige Verdachtsberichterstattung“. Belege hat Schertz für diese Behauptung bislang nicht geliefert.