Sie soll mit dem bekannten Rapper Kontra K liiert sein und sogar Kinder mit ihm haben. Das zumindest behaupten zahlreiche KI-generierte Nachrichtenseiten über die in der Schweiz lebende Journalistin Celina Euchner. Doch alles daran ist falsch.
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Der Übermedien-Podcast, in dem Host Holger Klein jede Woche mit wechselnden Gästen über aktuelle Medienthemen und ihre Hintergründe spricht. Übermedien ist das führende Online-Magazin für Medienkritik und berichtet seit 2016 über Medien: unabhängig, werbefrei und finanziert ausschließlich durch unsere Community. Unterstützt uns mit einem Abo oder abonniert unseren kostenlosen Newsletter! Mehr dazu auf www.uebermedien.de.
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Folge vom 14.11.2025Holger ruft an ... wegen KI-Webseiten
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Folge vom 06.11.2025Holger ruft an ... wegen Synchron-KIVor zwei Jahren ist Pumuckl wieder auferstanden. RTL erweckte die Zeichentrickfigur, die in den 80er-Jahren ins Fernsehen kam, wieder zum Leben. Seit kurzem tapst der rothaarige Kobold auch durch einen Kinofilm. Und obwohl der frühere Synchronsprecher Hans Clarin nicht mehr lebt, klingt Pumuckl wie früher – dank Künstlicher Intelligenz. Die einen freut das, andere kritisieren es. Vor allem Synchronsprecher.
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Folge vom 30.10.2025Holger ruft an ... wegen politischer InfluencerPlattformen wie Instagram oder Tiktok sind natürlich längst Orte, an denen es auch um harte Politik geht, gerade wenn Wahlen anstehen. Was Influencer dort machen, erreicht ein großes, überwiegend junges Publikum. Es wirkt sich also aus auf die politische Meinungsbildung jüngerer Menschen. Die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) hat sich deshalb in einer Untersuchung damit beschäftigt, was politische Influencer zur Bundestagswahl 2025 gesendet haben – und was daran mitunter problematisch ist.
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Folge vom 24.10.2025Holger ruft an ... wegen RundfunkbeitragVergangene Woche hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Urteil gefällt, das den Gegnern des Rundfunkbeitrags Recht gibt: Wer die Öffentlich-Rechtlichen für zu einseitig hält, kann künftig vor Verwaltungsgerichten gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags klagen. Das ist ein überraschendes Urteil, denn bislang haben Verwaltungsgerichte solche Klagen abblitzen lassen. Sie verwiesen stattdessen auf die Rundfunkräte, die für die inhaltliche Kontrolle der Programme zuständig sind.