Das Recht der Frau, selbst zu entscheiden, wird immer noch eingeschränkt.
Das Recht der Frau, selbst zu entscheiden, wird immer noch eingeschränkt. © BenediktGeyer / pixabay.com

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Schwangerschaftsabbruch: Ein Tabu und seine Folgen

In Deutschland ist einer der häufigsten Eingriffe der Schwangerschaftsabbruch. Um die 100.000 Mal im Jahr wird so eine Prozedur durchgeführt. Darüber gesprochen wird selten auch von Ärzt_innen, denn technisch gesehen ist das strafbar. Das gesellschaftliche Tabu hat viel Unwissen erzeugt.

1995 wurde zwischen Ost und West ein einheitliches Gesetz zum Schwangerschaftsabbruch eingeführt. Dafür war Kompromissbereitschaft nötig, doch seitdem wurde über das Thema erst mal nicht mehr diskutiert.

Während es in Frankreich, Schweden und Großbritannien etwas liberaler zugeht, ist Abtreibung in Deutschland noch ein Strafbestand. Unter bestimmten Bedingungen jedoch bleibt er straffrei. Paragraf 219a Strafgesetzbuch war auch der Grund, warum bis Februar 2019 eine Praxis nicht einmal darauf hinweisen durfte, dass sie Abbrüche durchführen.

Nur zwei Männer sind für Hunderte Anzeigen nach §219a verantwortlich. So musste zum Beispiel im November 2017 eine Ärztin wegen Verstoßes gegen den Paragrafen eine Geldstrafe zahlen.

Immer wieder gab es solche Urteile, doch die Verurteilten sind selten an die Öffentlichkeit getreten. Trotzdem gibt es immer wieder Proteste gegen diese sexistische Gesetzgebung.

Dadurch werden aber auch diejenigen lauter, die sich als „Lebensschützer“ bezeichnen. Sie fordern noch strengere Gesetzte als eh schon.

Eine Folge dieses Tabus ist auch, dass junge Frauen heute weniger über die Schwangerschaft wissen als die Generation vor ihnen. Erst wenn es sie selbst betrifft, haben sie den Anstoß, darüber zu lernen.

Selbst Medizinstudentinnen sind davon betroffen, weil das Thema im Studium viel zu kurz kommt. Während sich die deutsche Medizin in vielen Bereichen als international führend bezeichnen kann, liegen wir in der Gynäkologie weit hinten.

Veränderung gab es schon. Februar 2019 änderte der Deutsche Bundestag den Paragrafen 219a so, dass Ärzt_innen immerhin mitteilen dürfen, dass sie Abbrüche durchführen. Trotzdem muss man sich noch an andere Einrichtungen wenden, wenn man Informationen über Methoden etc. braucht.

Kristina Hänel und andere ihrer Kolleginnen würden sich auch an den Europäischen Gerichtshof wenden, um gegen die Unterdrückung vorzugehen.

"Schwangerschaftsabbruch: Ein Tabu und seine Folgen" im Überblick

Schwangerschaftsabbruch: Ein Tabu und seine Folgen

von Gaby Mayr

Produktion: 2018

Sendezeit Di, 06.10.2020 | 19:15 - 20:00 Uhr
Sendung Deutschlandfunk "Das Feature"
Radiosendung