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Warum es auch nach der Änderung der Gesetze so schwer ist, gegen sexuellen Missbrauch vorzugehen

Vergewaltigung verläuft in der Regel ohne Zeugen, damit steht Aussage gegen Aussage, sollte es zu einem Prozess kommen. Trotz der Gesetzesänderung von 2016, der "Nein-heißt-Nein“-Lösung, bleibt das Thema weiterhin ein Tabu.

In Vergewaltigungsprozessen steht meistens Aussage gegen Aussage, da die Tat in der Regel zwischen Opfer und Täter stattfindet. Seit 2016 das Sexualstrafrecht angepasst wurde, gilt die "Nein-heißt-Nein"-Lösung, bei der es um den Konsens des sexuellen Kontakts geht, anstatt um den Streitpunkt angedrohter Gewalt. 

Doch trotz dieser einstimmig beschlossenen Verbesserung bleiben Prozesse schwierig. Denn nicht nur droht dem Opfer eine Retraumatisierung, sondern auch die Beweisführung hat sich nicht vereinfacht, was die Anzeige von Vergewaltigungen immer noch zur Seltenheit macht. Was hat sich nach zwei Jahren geändert? KlägerInnen haben jetzt Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung, damit sie sich besser auf ihre Aussage vorbereiten können. Doch ist das alles?

"Warum es auch nach der Änderung der Gesetze so schwer ist, gegen sexuellen Missbrauch vorzugehen" im Überblick

Warum es auch nach der Änderung der Gesetze so schwer ist, gegen sexuellen Missbrauch vorzugehen

von Christine Auerbach

Mit Anna Greiter und Carsten Fabian, Komposition: Dagmar Petrus und Martha Plachetka

Produktion: 2017

Sendezeit Mi, 24.10.2018 | 22:03 - 23:00 Uhr
Sendung Deutschlandfunk Kultur "Feature"
Radiosendung