Im Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht in einem spektakulären Urteil das Grundrecht jedes Menschen auf Inanspruchnahme von Hilfe zur Selbsttötung festgestellt — unabhängig von Alter und Krankheit. Unsere Verfassung garantiere dieses Grundrecht ebenso wie den grundrechtlichen Schutz dafür, Suizidhilfe selbst in geschäftsmäßiger Form anzubieten. Neben einer neuen gesetzlichen Regelung solle der Bundestag ein Beratungs- und Schutzkonzept entwickeln.
Das Karlsruher Urteil zog viel Kritik auf sich, es habe die Tür zur organisierten Sterbehilfe nicht nur aufgestoßen, sondern „aus den Angeln gehoben“, wie Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung schrieb. Ein überzogenes Autonomie-Verständnis stehe in der Gefahr, die Sterbewilligen aus ihren zwischenmenschlichen Beziehungen zu isolieren. Und kann eine „Sterbereifeprüfung“ (Prantl) in jedem Fall gewährleisten, dass der Sterbewunsch freiwillig, ernst und dauerhaft ist? Wie sieht das aus bei Minderjährigen, bei bloß lebensmüden Alten, bei Demenzkranken?
Interessant ist, dass sich sowohl Sterbehilfevereine als auch Patientenschützer gegen weitere gesetzliche Regelungen ausgesprochen haben, die immer nur bedingt auf den Einzelfall passen. Sollte sich das Augenmerk der Gesellschaft nicht noch viel stärker auf medizinische und menschliche Begleitung Schwerstkranker und Sterbender richten?
Es gibt viele gute Gründe, das Thema Assistierter Suizid erneut zu diskutieren. Und zwar mit Rechtsanwalt Wolfgang Putz, der sich seit Jahrzehnten mit Rechtsfragen am Lebensende beschäftigt und einer der Beschwerdeführer in Karlsruhe war, mit Professorin Claudia Bausewein, der führenden Palliativmedizinerin in Deutschland, und Weihbischof Anton Losinger, der sich über viele Jahre im Deutschen Ethikrat mit dem Thema Sterbehilfe auseinandergesetzt hat.
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Folge vom 29.12.2023Claudia Bausewein: Assistierter Suizid - Statement aus medizinischer Perspektive
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Folge vom 29.12.2023Wolfgang Putz: Assistierter Suizid - Statement aus juristischer PerspektiveIm Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht in einem spektakulären Urteil das Grundrecht jedes Menschen auf Inanspruchnahme von Hilfe zur Selbsttötung festgestellt — unabhängig von Alter und Krankheit. Unsere Verfassung garantiere dieses Grundrecht ebenso wie den grundrechtlichen Schutz dafür, Suizidhilfe selbst in geschäftsmäßiger Form anzubieten. Neben einer neuen gesetzlichen Regelung solle der Bundestag ein Beratungs- und Schutzkonzept entwickeln. Das Karlsruher Urteil zog viel Kritik auf sich, es habe die Tür zur organisierten Sterbehilfe nicht nur aufgestoßen, sondern „aus den Angeln gehoben“, wie Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung schrieb. Ein überzogenes Autonomie-Verständnis stehe in der Gefahr, die Sterbewilligen aus ihren zwischenmenschlichen Beziehungen zu isolieren. Und kann eine „Sterbereifeprüfung“ (Prantl) in jedem Fall gewährleisten, dass der Sterbewunsch freiwillig, ernst und dauerhaft ist? Wie sieht das aus bei Minderjährigen, bei bloß lebensmüden Alten, bei Demenzkranken? Interessant ist, dass sich sowohl Sterbehilfevereine als auch Patientenschützer gegen weitere gesetzliche Regelungen ausgesprochen haben, die immer nur bedingt auf den Einzelfall passen. Sollte sich das Augenmerk der Gesellschaft nicht noch viel stärker auf medizinische und menschliche Begleitung Schwerstkranker und Sterbender richten? Es gibt viele gute Gründe, das Thema Assistierter Suizid erneut zu diskutieren. Und zwar mit Rechtsanwalt Wolfgang Putz, der sich seit Jahrzehnten mit Rechtsfragen am Lebensende beschäftigt und einer der Beschwerdeführer in Karlsruhe war, mit Professorin Claudia Bausewein, der führenden Palliativmedizinerin in Deutschland, und Weihbischof Anton Losinger, der sich über viele Jahre im Deutschen Ethikrat mit dem Thema Sterbehilfe auseinandergesetzt hat.
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Folge vom 10.12.2023Hanns-Josef Ortheil und Erich Garhammer im GesprächHanns-Josef Ortheil liest aus seinem neuen Roman „OMBRA“. Das Buch erzählt die Geschichte einer Wiederkehr aus erlebter Todesnähe: Im Sommer 2019 wird bei Hanns-Josef Ortheil eine schwere Herzinsuffizienz festgestellt. Die anschließende Operation verläuft nicht ohne Komplikationen, ein langer Aufenthalt in einer Rehaklinik schließt sich an. Das Leben des Autors Ortheil steht am Scheideweg — der Körper hat sich unüberhörbar gemeldet und fordert sein Recht. In dieses Gefühl der Ohnmacht und Angst hinein kehrt allmählich das Schreiben zurück. Stück für Stück setzt Hanns-Josef Ortheil in seinem wohl persönlichsten Buch sein Leben neu zusammen. Wer ist er gewesen vor der Krankheit? Und wer kann er danach einmal sein? Eine literarische Auferstehungserfahrung. Hanns-Josef Ortheil wurde 1951 in Köln geboren. Er ist Schriftsteller, Pianist und Professor für Kreatives Schreiben und Kulturjournalismus an der Universität Hildesheim. Sein Werk wurde mit vielen Preisen ausgezeichnet, darunter dem Thomas-Mann-Preis, dem Nicolas-Born-Preis, dem Stefan-Andres-Preis und dem Hannelore-Greve-Literaturpreis. Seine Romane wurden in über zwanzig Sprachen übersetzt. Wer seinen Lesungen lauscht, spürt nicht nur seine literarische Kunst, sondern auch seine Lese-Kunst. Und wer darauf resonant ist, spürt die Schönheit des Glaubens. Erich Garhammer, Jahrgang 1951, war als Nachfolger von Rolf Zerfaß von 2000 bis zu seiner Emeritierung 2017 Professor für Katholische Theologie an der Universität Würzburg. Seine große Leidenschaft gilt dem Brückenschlag von der Theologie zu Literatur und Poesie. Zu von ihm organisierten Veranstaltungen kommen Schriftsteller wie Arnold Stadler, Reiner Kunze, Petra Morsbach, Andreas Maier, Sibylle Lewitscharoff, Arno Geiger, Navid Kermani, Ralf Rothmann oder Hanns-Josef Ortheil, etwa zum „LIT.fest münchen 2015“, das im Rahmen des Kunstprojekts Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Deutschen Bischofskonferenz Beachtung fand, sowie zuletzt zum Abend "Literatur im Gespräch" am 20.7.2022 in der Katholischen Akademie in München.
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Folge vom 10.12.2023Podium zum Thema '2023 ist nicht 1923 – gibt es dennoch Parallelen?'Das Jahr 1923 wird in vielen aktuellen Publikationen als „Multikrisenjahr“ beschrieben. Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland taten sich sehr schwer, die Verwerfungen durch den Ersten Weltkrieg und die Belastungen durch den Friedensvertrag von Versailles in den Griff zu bekommen: Hyperinflation, politische Gewalt, Ruhrbesetzung, Separatismus, monarchistische Nostalgie und Revanchegelüste sorgten für eine gefährliche Gemengelage. Schon damals, zehn Jahre vor ihrer Zerstörung durch das NS-Regime, drohte der noch jungen Weimarer Republik das Ende. Zeitlicher und örtlicher Aufhänger unserer Kooperationsveranstaltung mit dem Institut für Zeitgeschichte München−Berlin (IfZ) und dem Katholischen Deutschen Frauenbund (KDFB) ist der Münchner „Hitler-Ludendorff-Putsch“, der sich im November 2023 zum 100. Mal jährt. Doch wollen wir in unserem Symposium nicht dieses Ereignis nacherzählen, sondern die Hintergründe und Ursachen der tiefen und multiplen Krisen des Jahres 1923 in Bayern analysieren. Dabei richtet sich der Blick zunächst auf die Frühphase derjenigen Organisation, die schließlich zur tödlichen Bedrohung der Republik wurde – der NS-Bewegung, die sich Anfang der 1920er-Jahre gerade in Bayern recht ungestört entwickeln konnte. Dass Einzelne schon sehr früh ahnten, wie gefährlich diese Ideologie werden würde, macht sodann die Beschäftigung mit dem Wirken der konservativen bayerischen Politikerin Ellen Ammann, Landtagsabgeordnete der Bayerischen Volkspartei und Gründerin des Katholischen Deutschen Frauenbundes Landesverband Bayern, deutlich. Nach einem einordnenden Blick auf die Ereignisse des Jahres 1923 folgt eine Schlussrunde, in der unter anderem darüber diskutiert werden soll, inwieweit das Etikett des „Multikrisenjahres“ auch auf 2023 übertragen werden kann. Die Diskussion wurde am 7.11.2023 in der Katholischen Akademie in Bayern aufgezeichnet bei einer Kooperationsveranstaltung mit dem Institut für Zeitgeschichte und dem Katholischen Deutschen Frauenbund. Auf dem Podium: Prof. Dr. Georg Seiderer ist Professor für Neuere Bayerische und Fränkische Landesgeschichte und Volkskunde an der Universität Erlangen-Nürnberg. Prof. Dr. Martina Steber ist stellvertretende Direktorin des Instituts für Zeitgeschichte München–Berlin und Professorin für Neueste Geschichte an der Universität Augsburg. Prof. Dr. Andreas Wirsching ist Direktor des Instituts für Zeitgeschichte München–Berlin und Professor für Neueste Geschichte an der LMU München. Moderation: Dr. Robert Walser, Katholische Akademie in Bayern.