Wenn der Mensch ohne Staat gut klarkommt, dann wäre es eigentlich besser, auf Staat, Herrschaft und so weiter ganz zu verzichten. Das ist jedenfalls die Überzeugung von Anarchisten wie Michail Bakunin und Peter Kropotkin.
In dieser Episode werde ich das (optimistische) Menschenbild hinter dieser Theorie zunächst verteidigen. Wenn wir das Modell konsequent durchspielen, stoßen wir aber trotzdem auf ziemlich große Schwierigkeiten.
Literatur:
Christoph Horn, Einführung in die politische Philosophie, Darmstadt 2012
Kultur & Gesellschaft
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Dieser Podcast gibt eine Übersicht über die grundlegenden Fragestellungen und Denkmodelle der Philosophie. Er folgt in etwa dem Lehrplan der gymn. Oberstufe in NRW und wendet sich an Alle, die sich für Philosophie interessieren.
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Folge vom 05.02.202471 Anarchie: stressfrei ohne Regierung?
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Folge vom 18.01.202470 Vertragstheorien 2: Zwei Einwände und ein AusblickWann ist ein Staat „gut“ für uns? Das Modell „Gesellschaftsvertrag“ – bekannt aus der letzten Episode – gibt eine einfache Antwort: Ein Staat ist gut, wenn wir alle ihm aus eigenem Interesse zustimmen müssten. In dieser Episode werde ich das Denkmodell vom „Gesellschaftsvertrag“ gegen zwei Einwände verteidigen und in die Philosophiegeschichte einordnen. Im Anschluss gebe ich einen Überblick über die weiteren Episoden zur Staatstheorie.
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Folge vom 04.01.202469 Vertragstheorien 1: Zurück auf der InselWozu brauchen wir überhaupt den Staat? Um das zu beantworten, können wir uns vielleicht vorstellen, wie es wäre, wenn es keinen Staat gäbe. Wie würde das Leben aussehen und was würde uns fehlen? In dieser Episode skizziere ich ein Gedankenexperiment zu dieser Frage. Wir stoßen dabei auf den „Naturzustand“ und den „Gesellschaftsvertrag“, ein zentrales Denkmodell für die Staatstheorie der Neuzeit. Literatur: Christoph Horn, Einführung in die politische Philosophie
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Folge vom 23.12.2023Vortrag: das Recht auf Nicht-Wissen und die medizinische ForschungDiese Episode erscheint „außer der Reihe“. Ich war vom Schweizer Bundesamt für Gesundheit eingeladen, zu einem Thema aus der Medizinethik zu referieren. Es geht um das Recht auf Nicht-Wissen. Als Patientin hast du normalerweise ein Recht zu wissen, was medizinisch mit dir los ist. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen Menschen das gar nicht alles bis ins letzte Detail wissen wollen, zum Beispiel in der Humangenetik. Dieses Recht hat man nicht nur als Patientin, sondern auch als Teilnehmerin an medizinischen Studien, also in der Forschung. Damit kann die Forscherin in einen Gewissenskonflikt geraten. Wenn sie den vermeiden will – darf sie Menschen, die von ihrem Recht auf Nicht-Wissen Gebrauch machen wollen, dann von vorneherein aus der Studie ausschließen?