Im Naturzustand sind nach John Locke alle Menschen dafür verantwortlich, das Gesetz durchzusetzen. Das funktioniert allerdings mehr schlecht als recht: Es fehlen erstens eine genaue Festlegung dieses Gesetzes, zweitens unparteiische Richter und drittens Leute, die wirklich in der Lage sind, Verbrecher zu bestrafen.
Aus genau diesen Mängeln des Naturzustands entsteht bei Locke der Gesellschaftsvertrag. Details dazu erläutere ich in dieser Episode; am Rande geht es außerdem um Reichsbürger.
Literatur:
John Locke: Zwei Abhandlungen über die Regierung
Walter Euchner: John Locke zur Einführung, Hamburg 2011
Kultur & Gesellschaft
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Dieser Podcast gibt eine Übersicht über die grundlegenden Fragestellungen und Denkmodelle der Philosophie. Er folgt in etwa dem Lehrplan der gymn. Oberstufe in NRW und wendet sich an Alle, die sich für Philosophie interessieren.
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Folge vom 28.07.202479 John Lockes Staatstheorie 2: Gesellschaftsvertrag (Ein Staat – Drei Gewalten)
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Folge vom 10.07.202478 John Lockes Staatstheorie 1: Naturzustand (Wild, Wild West)Ohne Staat würden die Menschen im Naturzustand leben – das war die Grundidee der Vertragstheorien. Bei John Locke ist dieser Naturzustand nicht ganz so düster wie bei Hobbes. Es gibt dort nämlich ein „natürliches Gesetz“, sagt Locke, das das Leben der Menschen regelt. In der heutigen Episode stelle ich diesen Ansatz vor. Dabei beschäftigen wir uns mit Gott und außerdem mit Western.
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Folge vom 03.06.202477 Strafzwecktheorien 2/2: Individualprävention, GeneralpräventionWährend die Vergeltungstheorie behauptet, dass Strafen ein vergangenes Unrecht sozusagen wieder „ausbügeln“, schauen Präventionstheorien in die Zukunft. Sie wollen – grob gesagt – eine Gesellschaft erreichen, in der weniger Straftaten passieren. Dabei gibt es zwei Grundrichtungen: die Individualprävention und die Generalprävention. Der erste Ansatz behauptet: Die Strafe soll dafür sorgen, dass die einzelne Täterin sich „bessert“, vielleicht sogar in die Gesellschaft zurück integriert wird, Stichwort: Resozialisierung. Der zweite Ansatz behauptet: die Strafe soll „generell“ möglichst viele Menschen davon abhalten, kriminell zu werden, Stichwort: Abschreckung. In der heutigen Episode stelle ich beide Konzepte vor, spiele sie gedanklich durch und ordne sie philosophisch ein. Außerdem überprüfen wir sie natürlich auf Chancen und Grenzen. Literatur: Norbert Hoerster, Muss Strafe sein?
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Folge vom 13.05.202476 Strafzwecktheorien 1/2: Übersicht, VergeltungstheorienStaaten machen nicht nur Gesetze, sondern sie bestrafen auch Leute, die sich nicht an Gesetze halten. Aber warum eigentlich? Was genau ist der Zweck von Strafen? Zu dieser Frage unternehmen wir einen kleinen Exkurs. In der heutigen Episode gebe ich eine Übersicht über drei Strafzwecktheorien und diskutiere eine davon: die Vergeltungstheorie. Die anderen beiden Ansätze – Individualprävention und Generalprävention – folgen in der nächsten Episode. Literatur: Norbert Hoerster, Muss Strafe sein?, München 2012