Sie ist Anlaufstelle für Versicherte, die mit Entscheiden und Leistungen ihrer Krankenkasse nicht einverstanden sind: die Ombudsstelle Krankenversicherung. Die neutrale Stelle hilft, wenn sich Kunde und Kasse in den Haaren liegen.
Zwischen 4500 und 5500 Fälle bearbeitet die Ombudsstelle Krankenversicherung im Jahr. Zwar fallen rund 80 % der Fälle im Sinne der Versicherer aus, doch ist die Akzeptanz bei den versicherten gross. Viele seien nach Abschluss der Vermittlung froh, dass ihr Fall erledigt ist, vor allem, wenn der Sachverhalt nachvollziehbar erklärt werden konnte, sagt Ombudsfrau Susanne Müller Ineichen.
Im «Ratgeber» erklärt sie die die Abläufe auf der Ombudsstelle.
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Der «Ratgeber» ist Lebenshilfe für Menschen von heute. Er gibt Tipps und informiert über Themen, die einen im Alltag beschäftigen. Die Sendung soll anregen, aufklären und motivieren, etwas Neues auszuprobieren.
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Folge vom 25.09.2026Wie die Ombudsstelle Krankenversicherung vermittelt und berät
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Folge vom 24.09.2026Vorsicht mit Klicks und vermeintlichen VollkaskoleistungenEin Krankenkassenwechsel ist eine reine Formalität – wenn man alles richtig macht. Vor allem bei telefonischen oder Online-Anträgen und -Abschlüssen passieren gerne Fehler. Und auch über den Umfang der Deckung von Zusatzversicherungen irren sich die Versicherten gelegentlich. Antrag und Abschluss einer Krankenversicherung sind heute ganz einfach online möglich und auch gang und gäbe. Doch wie einfach klickt man doch ein falsches Feld an, macht unbewusst ein Kreuzchen, wo man keines machen wollte? Oder man sagt telefonisch zu für eine Leitung, die man gar nicht wollte. In solchen Fällen gibt es zwar ein Widerrufsrecht – wenn man den Fehler denn rechtzeitig bemerkt. Bezüglich Zusatzversicherungen ist wichtig, zu wissen, dass sie keine Abos sind für bestimmte Behandlungen oder Therapien und auch keine Vollkaskoversicherungen. Die Krankenkasse kann Sinn und Unsinn einer Leistung überprüfen und diese gegebenenfalls einstellen.
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Folge vom 23.09.2026Wechsel der Krankenkasse – Aufgepasst mit Fristen und Terminen!In der Grundversicherung die Krankenkasse zu wechseln, ist recht einfach – eine reine Formalität – wenn man die Termine beachtet. Ob sich ein Wechsel – auch nach einer Prämienerhöhung – lohnt, muss jeder und jede selbst einschätzen. Noch vor Ende September wird das Bundesamt für Gesundheit die neuen Krankenkassenprämien für 2027 publizieren. Sie sind ab dann einsehbar und vergleichbar. Wer will, kann ab dann mit der Grundversicherung zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Die Formalitäten sind klar und ziemlich einfach. Die Termine und Fristen sind aber unbedingt zu beachten. Wichtig zu wissen ist auch, dass die Termine und Fristen bei Zusatzversicherungen anders geregelt sind.
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Folge vom 22.09.2026Zusatzversicherung – nützlich, aber keine VollkaskoIm Gegensatz zur Grundversicherung sind die Zusatzversicherungen zur Krankenversicherung nicht obligatorisch – und man hat keinen Anspruch auf Aufnahme. Das hat Konsequenzen für die Wahl und beim Kündigen von bestehenden Versicherungen. Krankenversicherungs-Ombudsfrau Susanne Müller Ineichen erklärt: Der Abschluss einer Zusatzversicherung ist im Privatrecht geregelt – entsprechend haben die Krankenkassen bei der Ausgestaltung der Bestimmungen und Bedingungen mehr Freiheit als bei der Grundversicherung. Diese ist als Sozialversicherung den betreffenden Bestimmungen unterstellt. Eine Krankenkasse ist daher nicht verpflichtet, jemanden in eine Zusatzversicherung aufzunehmen, der oder die aus ihrer Sicht den Anforderungen nicht genügt. Beim Wechseln von einer zur anderen Zusatzversicherung ist darum Vorsicht angezeigt. Auch sind Zusatzversicherungen keine Vollkaskoversicherungen: Die Krankenkassen behalten es sich vor, Eignung, Nutzen und Wirtschaftlichkeit von zu bezahlenden Behandlungen jederzeit zu überprüfen. Als nützlichste Zusatzversicherungen bezeichnet Susanne Müller Ineichen die für Kieferorthopädie für Kinder, für Rettung und Transportkosten im Inland sowie für Notfall-, Heilungs- und Rückführungskosten im Ausland.