Reparieren, statt neu kaufen
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Wissenschaft & Technik

Recht auf Reparatur: Die Right-to-Repair-Bewegung

Seit Anfang der 2000er-Jahre engagiert sich die Right-to-Repair-Initiative weltweit für die Wartungsfreundlichkeit von elektronischen Geräten. Diese Produkte sollen so entworfen sein, dass Einzelpersonen oder unabhängige Fachbetriebe sie leicht reparieren können. Das Hauptziel besteht darin, Verbraucherrechte zu stärken und den Anfall von Elektronikmüll zu verringern. Mit der im Jahr 2024 verabschiedeten EU-Verordnung, die bis spätestens Juli 2026 umgesetzt werden muss, existiert erstmals ein verbindlicher Rahmen für das "Recht auf Reparatur".

Unternehmen sind künftig verpflichtet, Reparaturen einfacher zu gestalten, Ersatzteile bereitzustellen und für mehr Offenheit zu sorgen. Dennoch gibt es Schwachstellen: Die Regelungen umfassen lediglich bestimmte Produktkategorien, Ersatzteile könnten kostspielig sein, und durch Software-Beschränkungen oder spezielle Systeme werden Reparaturmaßnahmen möglicherweise weiterhin behindert. Welche tatsächlichen Änderungen bringt die neue Verordnung mit sich? Wie ist der aktuelle Stand der Bewegung? Und auf welche Weise kann man Nachhaltigkeit sowie Verbraucherrechte mit ökonomischen Interessen in Einklang bringen?

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Recht auf Reparatur: Die Right-to-Repair-Bewegung im Überblick

Sendezeit Mo, 15.06.2026 | 19:05 - 19:30 Uhr
Sendung Ö1 "Dimensionen"
Radiosendung