Ombudsstellen helfen bei Konflikten zwischen Bevölkerung und Behörden. Sie vermitteln unabhängig, neutral und unbürokratisch – und stärken so das Vertrauen in den Staat.
Konflikte mit Behörden sind belastend – genau hier setzt die Ombudsstelle an. Als unabhängige und neutrale Vermittlungsinstanz hört sie Betroffene an, prüft Akten, spricht mit Behörden und sucht pragmatische Lösungen.
Statt Entscheide zu fällen, geht es um Verständigung, Vertrauen und gangbare Kompromisse. Ombudsstellen erklären zudem staatliche Entscheide in verständlicher Sprache und wirken als «Seismograf», der aufzeigt, wo es im System hakt, sagt der kantonale Zürcher Ombudsmann und bisherige Präsident der Verein der parlamentarischen Ombudspersonen in der Schweiz, Jürg Trachsel.
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Der «Ratgeber» ist Lebenshilfe für Menschen von heute. Er gibt Tipps und informiert über Themen, die einen im Alltag beschäftigen. Die Sendung soll anregen, aufklären und motivieren, etwas Neues auszuprobieren.
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Folge vom 06.05.2026Was Ombudsstellen tun – vermitteln statt urteilen
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Folge vom 05.05.2026Befragung auf dem Polizeiposten: Aussagen und AnwälteSie werden auf den Polizeiposten gebeten – als Auskunftsperson oder Beschuldigter? Kennen Sie Ihre Rechte! Was müssen die Polizisten beachten? Und was gilt bezüglich Rechtsanwältin? Wenn Sie auf dem Polizeiposten befragt werden, ist es entscheidend, Ihre Rechte zu kennen. Dies sind die wichtigsten Punkte, um die ungewohnte Situation auch unter Stress zu bestehen. Auskunftsperson oder beschuldigte Person? Die Rolle ist entscheidend. · Klare Rollendefinition: Die Polizei muss Ihnen klar mitteilen, in welcher Rolle Sie befragt werden. · Auskunftsperson: Sie werden befragt, weil Sie möglicherweise relevante Beobachtungen gemacht haben. · Beschuldigte Person: Sie stehen unter Verdacht, eine Straftat begangen zu haben. · Recht zu schweigen: Sowohl als Auskunftsperson als auch als beschuldigte Person haben Sie das Recht, nichts zu sagen – ohne Angabe von Gründen. · Konkrete Vorwürfe: Die Polizei muss konkret sagen, was Ihnen vorgeworfen wird (mit Zeit, Ort und Tat). · Vage Vorwürfe oder allgemeine Fragen ohne vorherige Erklärung sind nicht zulässig. Recht auf Anwalt – Ihr unverzichtbares Recht. · Anwalt ab der ersten Stunde: Jede beschuldigte Person hat das Recht, bereits in der ersten Einvernahme einen Anwalt beizuziehen. Dazu gehört auch Zeit für eine Vorbesprechung. · Obligatorisch bei schweren Delikten: Bei Tötungsdelikten, schweren Körperverletzungen und schweren Sexualdelikten ist ein Anwalt obligatorisch. · Das Verfahren darf ohne Anwalt nicht fortgesetzt werden, selbst wenn Sie sich unschuldig fühlen. · Anwalt wird gestellt: Wer keinen eigenen Anwalt kennt, bekommt einen gestellt. · Auch bei Bagatellen: Selbst bei leichteren Delikten haben Sie ein Anrecht auf einen Anwalt. Halten Sie dem Druck stand, auch wenn Polizisten auf Zeitmangel verweisen. Der erste Kontakt zwischen Anwalt und Klient ist äusserst wichtig. Die häufigsten Fehler, die Sie vermeiden sollten. · Schuldsbeweis ist Sache des Staates: Sie müssen nicht Ihre Unschuld beweisen – der Staat muss Ihre Schuld beweisen. · Nicht zu viel erklären: Viele Beschuldigte versuchen, sich zu verteidigen, und machen dabei Aussagen, die später gegen sie verwendet werden können - auch wenn sie unschuldig sind. · Schweigen ist Gold: Wenn Sie sich unsicher fühlen, ist es besser, nichts zu sagen. · Wahrheit bei Aussagen: Wenn Sie sich entscheiden zu reden, bleiben Sie bei der Wahrheit. Widersprüchliche Aussagen führen meist zu Komplikationen. · Informieren Sie sich umfassend, um Ihre Rechte auf dem Polizeiposten optimal zu nutzen!